Verhaltenskodex für Lieferanten
Lieferantenkodex
Mit der Unterzeichnung des UN Global Compact verpflichtet sich die agineo GmbH zu nachhaltigem Wirtschaften, zur Umsetzung der Prinzipien des UN Global Compact sowie zur Ergreifung von Maßnahmen zur Unterstützung der Sustainable Development Goals (Nachhaltigkeitsziele). Das erwarten wir auch von unseren Lieferanten und haben daher den folgenden Lieferantenkodex aufgesetzt.
Mit der Unterzeichnung des UN Global Compact verpflichtet sich die agineo GmbH (nachfolgend „agineo“ genannt) zu nachhaltigem Wirtschaften, zur Umsetzung der 10 Prinzipien des UN Global Compact sowie zur Ergreifung von Maßnahmen zur Unterstützung der Sustainable Development Goals (Nachhaltigkeitsziele).
Das erwarten wir auch von unseren Lieferanten.
Der Katalog an Prinzipien umfasst die Gebiete der Menschenrechte, der Arbeitsnormen, des Umweltschutzes und der Korruptionsbekämpfung. Unternehmen sollen demzufolge:
- den Schutz der international verkündeten Menschenrechte unterstützen und achten sowie sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen beteiligen,
- für die Beseitigung aller Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit, die tatsächliche Abschaffung von Kinderarbeit und die Beseitigung von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf eintreten,
- umsichtig mit ökologischen Herausforderungen umgehen, Initiativen zur Förderung eines verantwortlicheren Umgangs mit der Umwelt unterstützen und sich für die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien einsetzen,
- gegen jede Form der Korruption vorgehen, einschließlich Erpressung und Bestechung.
2.1 Geltendes Recht als Mindeststandard
Regionale, nationale und internationale Gesetze, die Geschäftstätigkeit des Lieferanten betreffend, müssen vollständig eingehalten werden.
2.2 Menschenrechte
Genauso wie wir, verpflichten sich unsere Lieferanten, die Menschenrechte ihrer Mitarbeitenden zu wahren. Auch bei unseren Lieferanten darf kein Mitarbeitender seitens des Unternehmens oder von anderen Mitarbeitenden hinsichtlich Nationalität, Religion, Alter, ethnischer Herkunft, Geschlecht oder sexueller Orientierung diskriminiert werden. Kinder- und Zwangsarbeit sind strengstens untersagt.
2.3 Anti-Korruption
Hohe Integrität muss ein fester Bestandteil der Unternehmensphilosophie sein. In diesem Sinne sind unsere Lieferanten dazu verpflichtet:
• Bestechungen oder andere unlautere Methoden, um auf die Öffentlichkeit, Beamte, die Justiz und Vertreter anderer Geschäftspartner Einfluss zu nehmen, zu unterlassen.
• Keinem Mitarbeitenden von agineo in irgendeiner Weise Vergünstigungen zukommen zu lassen, wie kostenlose Produkte und Dienstleistungen (z.B. Hotelunterkünfte), um Geschäfte mit agineo positiv zu beeinflussen.
• Aktivitäten zu unterlassen, die den freien Wettbewerb negativ beeinflussen, einschließlich Kartelle und Preisabsprachen.
• Internationale Rechte an geistigem Eigentum zu respektieren.
2.4 Kartellrecht
Unsere Lieferanten halten alle anwendbaren nationalen und internationalen Regeln des Kartellrechts, der Handelskontrolle und -beschränkungen wie z. B. Embargos oder Sanktionen ein und verhalten sich fair im Wettbewerb. Sie beteiligen sich weder an kartellrechtlichen Absprachen mit Wettbewerbern, noch nutzen unsere Lieferanten ihre möglicherweise vorhandene marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus.
2.5 Ausfuhrkontrollen und Wirtschaftssanktionen
Unsere Lieferanten verpflichten sich, die für im Zusammenhang mit ihren Geschäften geltenden Ausfuhrkontrollbestimmungen und geltende Wirtschaftssanktionen einzuhalten und den Zoll- und anderen Behörden bei Bedarf korrekte und wahrheitsgemäße Informationen hierüber zukommen lassen.
Unsere Lieferanten haben die geltenden Exportkontroll- und Zollgesetze der Bundesrepublik Deutschland, die im Zusammenhang mit der Herstellung, dem internationalen Ein- und Verkauf sowie der diesbezüglichen Ein- und Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen stehen, zu jeder Zeit einzuhalten.
2.6 Geldwäsche
Unsere Lieferanten dürfen sich an keiner Form der Geldwäsche beteiligen und müssen gewährleisten, dass Finanztransaktionen nicht der Geldwäsche dienen.
2.7 Datenschutz
Bei der Erfassung, Verarbeitung und Archivierung von Daten und Informationen bei unseren Lieferanten im Rahmen der Zusammenarbeit mit agineo sind die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom Lieferanten zu beachten und einzuhalten sowie der Schutz von persönlichen und vertraulichen Daten zu jeder Zeit sicherzustellen.
2.8 Plagiate und geistiges Eigentum
Unsere Lieferanten verpflichten sich, alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich einzuführen, damit weder Kunden-Produkte noch ihre bearbeitbaren Komponenten noch das entsprechende Know-how in die Hände von Kriminellen oder anderen unbefugten Dritten gelangen oder die legitime Lieferkette verlassen.
Unsere Lieferanten verpflichten sich vertrauliche Informationen nur in angemessener Weise zu nutzen und entsprechend zu schützen. Unsere Lieferanten müssen sicherstellen, dass schützenswerte Daten und die gültigen geistigen Eigentumsrechte der eigenen Mitarbeiter-/rinnen und der Geschäftspartner gesichert werden.
2.9 Offenlegung von Informationen, Transparenz
Unsere Lieferanten verpflichten sich, notwendige geschäftliche Informationen in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und der vorherrschenden Branchenpraxis bei Bedarf offenzulegen.
3.1 Koalitionsfreiheit
Unsere Lieferanten achten auf das Recht der Koalitionsfreiheit ihrer Mitarbeitenden im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze.
3.2 Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitenden haben bei unseren Lieferanten höchste Priorität und sind jederzeit zu gewährleisten. Die gesetzlichen Arbeitsschutzvorgaben sind vom Lieferanten einzuhalten und die Arbeit ist nach den Grundsätzen der Prävention zu organisieren. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind integrale Bestandteile aller Betriebsabläufe. Jeder Mitarbeitende des Lieferanten ist zu verpflichten, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in seinem Arbeitsumfeld zu fördern und sich an die Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu halten. Jede Führungskraft des Lieferanten ist zu verpflichten, die Mitarbeitenden in der Wahrnehmung dieser Verantwortung zu unterweisen und zu unterstützen. Die Vorgaben der Arbeitszeitgesetze sind zu respektieren und Höchstarbeitszeiten sowie Ruhe- und Pausenzeiten vom Lieferanten einzuhalten.
3.3 Gerechter Arbeitslohn, Kinderarbeit und Zwangsarbeit
agineo respektiert die international anerkannten Menschenrechtsstandards und unterstützt ihre Einhaltung. Jegliche Form von Zwangsarbeit, Sklaverei, Menschenhandel und Kinderarbeit wird strikt abgelehnt. agineo ist der Auffassung, dass nur eine leistungsgerechte Entlohnung dauerhaft den Betriebsfrieden und die Effizienz von Unternehmen sicherstellen kann. Alle Vertragsparteien sollen sich angemessen im Vergütungssystem wiederfinden.
Hierbei sind die lokalen gesetzlichen Mindeststandards einzuhalten. Lieferanten von agineo verpflichten sich dazu, diese Vorgaben ebenso vollumfänglich sicherzustellen.
3.4 Frauenrechte, Gleichberechtigung, Vielfalt und Inklusion
Unsere Lieferanten stellen sicher, dass jede Form der Diskriminierung, Ausschließung oder Bevorzugung die Aufgrund der ethnischen Herkunft, der Hautfarbe, des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung, der Religion, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung, Zugehörigkeit zu Minderheiten und der sozialen Herkunft unterlassen wird, die dazu führen, dass Chancengleichheit als auch Gleichbehandlung in Beschäftigung oder Beruf beeinträchtigt werden.
Ferner soll der Grundsatz der Gleichheit des Entgelts für männliche und weibliche Arbeitskräfte bei gleichwertiger Arbeit Anwendung finden. Das Arbeitsumfeld muss frei von Belästigungen sein. Es ist ein soziales Umfeld zu fördern welches den Respekt jedes Einzelnen sicherstellt und allen Mitarbeiten Chancengleichheit bietet.
3.5 Rechte von Minderheiten und indigenen Völkern
Unsere Lieferanten schützen die Rechte von Minderheiten gemäß den gesetzlichen und behördlichen Anforderungen. Besonders schutzbedürftig sind ebenfalls Rechte indigener Völker, deren Vertreibung oder negative Beeinflussung ausgeschlossen sein muss. Es wird ein hoher Wert auf die Erfüllung der nationalen und internationalen gesetzlichen und behördlichen Anforderungen gelegt.
3.6 Diskriminierung und Belästigung
Die gegenseitige Achtung der persönlichen Würde des Menschen, der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen sowie eine Kultur des verantwortungsvollen und respektvollen Umgangs miteinander ist für agineo von großer Bedeutung. Chancengleichheit ist verpflichtend und jede Form der Diskriminierung zu unterbinden bei allen Entscheidungen ungeachtet des Geschlechts, der Hautfarbe, der Kultur, der ethnischen Herkunft, der Religionszugehörigkeit, der Weltanschauung, des Alters, des Familienstands, der sexuellen Orientierung oder einer Behinderung. Lieferanten von agineo haben diese Grundsätze in gleicher Weise einzuhalten und umzusetzen.
3.7 Sichere Möglichkeit des Whistleblowings
Lieferanten von agineo haben den Verdacht auf einen Verstoß gegen Vorschriften, Gesetze und den agineo-Lieferantenkodex zu melden. Bei Verstößen ist die Kontaktperson von agineo zu benachrichtigen.
Zusätzlich steht ein anonymes Hinweisgebersystem zur Verfügung unter:
https://app.whistle-report.com/report/34f9347a-cfc1-4105-b720-4f16a792650c
Unsere Geschäftspartner geben ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit, Hinweise auf etwaige Straftaten oder Vergehen gegen den Lieferantenkodex, die im Rahmen ihrer Tätigkeit während des Geschäftsverhältnisses begangen wurden und Auswirkungen auf agineo haben können, an agineo zu geben.
Unsere Geschäftspartner dulden keine Benachteiligungen von Personen, die Verstöße gegen die in diesem Lieferantenkodex aufgeführten Prinzipien melden.
4.1 Umweltschutz
Umweltverschmutzung und Umweltschäden sind in allen Phasen der Produktion und Dienstleistungserbringung zu vermeiden.
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie eine spezifische Umweltpolitik entwickelt und umgesetzt haben und im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit alle anwendbaren Gesetze und Regelungen zum Schutz der Umwelt beachten.
Die kontinuierliche Effizienzverbesserung im Sinne eines bewussten und schonenden Umgangs mit Ressourcen ist ein wichtiger Bestandteil des Managements und der betrieblichen Führung. Abfall jeglicher Art sowie alle Emissionen in die Luft, ins Wasser oder in den Boden sollen minimiert, gekennzeichnet und überwacht werden.
Beim Umgang mit Substanzen (Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse), die als gefährlich einzustufen sind, wenn sie in die Umwelt gelangen, ist deren sichere Handhabung, Bewegung, Lagerung, Wiederverwendung oder Entsorgung sicherzustellen.
4.1.1 Energieverbrauch/-effizienz und Treibhausgasemissionen/Dekarbonisierung
Lieferanten haben sowohl den effizienten Einsatz von Energieträgern als auch die Reduktion von Treibhausgasen anzustreben. Die Bestrebungen des Lieferanten sollen dabei als Ziel die CO2 -Neutralität (Dekarbonisierung) haben, sowie diese Anforderung an Sublieferanten weiterzugeben.
4.1.2 Wiederverwendung und Recycling
Unsere Lieferanten verpflichtet sich zur Einhaltung aller relevanten gesetzlichen und behördlichen Anforderungen in Bezug auf das Kreislaufwirtschaftsgesetzt. Für die Entsorgung von Abfällen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit wird erwartet das ausschließlich zertifizierte Entsorgungsdienstleister genutzt werden und ein Recycling der Materialien sichergestellt wird.
4.1.3 Artenvielfalt, Landnutzung und Entwaldung
Unsere Lieferanten verpflichten sich im Rahmen der Geschäftstätigkeit alle relevanten gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen bezüglich Artenvielfalt, Landnutzung und Entwaldung einzuhalten und in seiner Lieferkette dementsprechend zu prüfen / umzusetzen.
4.1.4 Land-, Wald-, Wasserrechte und Zwangsräumung
Unsere Lieferanten beteiligen sich an keiner widerrechtlichen Zwangsräumung oder widerrechtlichem Entzug von Land, von Wäldern und Gewässern bei dem Erwerb, der Bebauung oder anderweitigen Nutzung von Land, Wäldern und Gewässern. Alle relevanten nationalen und internationalen gesetzlichen und behördlichen Anforderungen sind einzuhalten.
Beim Einsatz von privaten oder öffentlichen Sicherheitskräften zum Schutz des Betriebes muss sichergestellt sein, dass die Betroffenen vor extensiver Gewalt und der Verletzung der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit geschützt sind. Die Achtung der international anerkannten Menschenrechte durch die Sicherheitskräfte ist zu gewährleisten.
4.1.5 Biodiversität und Bodenqualität
Unsere Lieferanten verpflichtet sich dazu die Auswirkungen der eigenen Unternehmensaktivitäten auf die Biodiversität und Bodenqualität zu bewerten sowie die vorhandene Biodiversität und Bodenqualität durch geeignete Landnutzung und Vermeidung von Entwaldung zu erhalten und zu fördern
4.2 Barrierefreiheit
Lieferanten werden angehalten, Lieferungen und Leistungen zu erbringen, die möglichst barrierefrei sind und auch von Personen mit Behinderungen genutzt werden können. Wenn Standards für die Barrierefreiheit für die erbrachten Lieferungen und Leistungen gelten, wird Lieferanten dringend empfohlen, diese Standards ebenfalls zu berücksichtigen und zu erfüllen. Dazu gehören z.B. die Web Content Accessibility Guidelines 2.0 Level AA (WCAG, Richtlinien für barrierefreie Webinhalte), enthalten in Abschnitt 508 des U.S. Rehabilitation Act und in der harmonisierten EN 301 549, einschließlich WCAG 2.1 Level AA und die deutsche Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV).
4.3 Initiativen zum Gemeinwohl
Wir engagieren uns für das Gemeinwohl an unseren Standorten und darüber hinaus. Von unseren Lieferanten erwarten wir, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihren Teil zum Gemeinwohl beitragen.
5.1 Schutz der Informationen
Unsere Lieferanten behandeln Informationen von agineo stets vertraulich. Die Privatsphäre jedes Einzelnen und die Vertraulichkeit von nicht öffentlichen Informationen respektieren und wahren unsere Lieferanten auch über die Geschäftsbeziehung bei agineo hinaus. Der Schutz personenbezogener Daten unserer Mitarbeitenden, Partner, Kunden und Lieferanten sowie die Achtung nationaler sowie internationaler Datenschutzregelungen ist für uns selbstverständlich.
5.2 Vermeidung von Interessenkonflikten
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass Geschäftsentscheidungen ausschließlich im Interesse des Unternehmens getroffen werden und Interessenkonflikte mit privaten Belangen oder anderweitigen wirtschaftlichen oder sonstigen Aktivitäten schon im Ansatz vermieden werden, auch von Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen oder Organisationen. Von unseren Lieferanten erwarten wir, dass Zuwendungen, Einladungen, Spenden oder Sponsoring nur im rechtlich zulässigen Rahmen stattfinden.
5.3 Faires Marktverhalten
Lieferanten und Geschäftspartner von agineo müssen die lokal gültigen Gesetze zum Kartell- und Wettbewerbsrecht einhalten. Als Geschäftspartner von agineo achten sie den fairen Wettbewerb und halten sich an das Verbot über wettbewerbswidrige Absprachen mit Wettbewerbern und Lieferanten.
5.4 finanzielle Verantwortung
Die Lieferanten verpflichten sich, geeignete Pläne zur Erhaltung der Geschäftskontinuität für die betrieblichen Aktivitäten zu erstellen, die das Geschäft unserer Kunden unterstützen.
Unsere Lieferanten sind aufgefordert einen Sorgfaltsprozess einzuführen sowie sicherzustellen, dass ihre Lieferanten und Sublieferanten die in diesem Dokument geforderten Standards einhalten. Der Sorgfaltsprozess muss mindestens folgende Aspekte enthalten:
• Ein Beschwerdemechanismus mit der Dokumentation von Vorfällen sowie die ergriffenen Abhilfemaßnahmen.
• Ein Risikomanagement, welches eine regelmäßige Analyse zur Identifikation von potenziellen Risiken in der Lieferkette, insbesondere bei den unmittelbaren Tier-1 Lieferanten, beinhaltet.
• Verankerung von Präventivmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich zur Vermeidung von sozialen und ökologischen Missständen.
• Festlegung einer zuständigen Person innerhalb des Betriebes für die Überwachung und Kontrolle der Nachhaltigkeitsanforderungen.
Wir behalten uns vor, unsere Lieferanten auf die Einhaltung der Vorgaben dieses Lieferantenkodex zu überprüfen.
agineo legt Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit ihren Geschäftspartnern. Bei geringfügigen Verstößen gegen diesen Lieferantenkodex wird dem Geschäftspartner daher in der Regel die Möglichkeit eingeräumt, geeignete Abhilfemaßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist zu implementieren, wenn dieser grundsätzlich zur Abhilfe und Verbesserung bereit ist.
Bei schweren Verstößen behält sich agineo jedoch angemessene Maßnahmen gegenüber dem jeweiligen Geschäftspartner vor.